14.12.2006 - 5.1 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung:

Gemäß § 47 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004  hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 48 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Sie ist vorher in den Ausschüssen der Stadtvertretung eingehend beraten worden.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt auf der Grundlage des § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen für das Haushaltsjahr 2007.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15                    dagegen:      0                      enth.: 0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen