23.02.2023 - 6.2 Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Toparkus übergibt das Wort an Herrn Lührs.

 

Herr Lührs erläutert ausführlich das Vorhaben und beantwortet Fragen.

Ein Einwohner weist darauf hin, dass noch kein Eintrag im Handelsregister erfolgt ist.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Absatz 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Bürgersolarpark Gustävel“.

Anlass für die Aufstellung ist die Schaffung von Baurecht für Photovoltaikanlagen auf Grundstücken am Ortsrand des Ortsteils Gustävel.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fa. Bürgersolarpark Gustävel GmbH & Co.KG als Vorhabenträger plant die Errichtung von Photovoltaikanlagen am Ortsrand des Ortsteils Gustävel. 

Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 07.02.2023 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt u. stellt die Gemeinde Kuhlen-Wendorf von allen Planungs- u. Erschließungskosten frei (siehe Anhang).

 

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Anlagen zur Vorlage