Beschlussvorlage - BV-198-2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt, dem Antrag der Gemeinde Bibow gleich zu kommen und den Antrag auf Teileinzeihung, nach § 9 Abs. 2 Str.WG M-V, für den öffentlichen Weg zwischen Klein Jarchow und Neuhof, auf dem Grundstück der Gemarkung Klein Jarchow Flur 2, Flurstück 13, an die zuszändige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen. Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das Verbot für Fahrzeuge über dem tatsächlichen Gesamtgewicht 7,5 Tonnen, Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei. 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Bibow beabsichtigt eine Teileinziehung auf 7,5 Tonnen der Straße zwischen Neuhof und Kl. Jarchow auf Ihrem Gemeindegebiet. Für die Durchsetzung dieses Antrages bedarf es der Zustimmung aller beteiligten Baulastträger dieser Straßen.

Die Straße soll auf torfigem Untergund gebaut worden sein. Die schwere der Fahrzeuge könnte auf Dauer die Beschädigung der Straße bedeuten. Es wäre mit erheblichen Reparaturkosten zu rechnen. Es ist auch festzustellen, dass der Fahrzeugverkehr, einschießlich des Schwerlastverkehrs zugenommen hat. Gleich bedeutet dies auch bei Begegnungsverkehr eine Beschädigung der Bankette und wiederum erhebliche Reparaturkosten.

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

200,00 EUR

Produktsachkonto:

22.541000.523800

Haushaltsjahr:

2023

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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