Beschlussvorlage - BV-199-2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Tempzin fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Absatz 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Bürgersolarpark Kloster Tempzin“. 

Anlass für die Aufstellung ist die Schaffung von Baurecht für Photovoltaikanlagen auf Grundstücken am Ortsrand des Ortsteils Tempzin. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB) 

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Sachverhalt

Die Fa. Bürgersolarpark Kloster Tempzin GmbH & Co.KG als Vorhabenträger plant die Errichtung von Photovoltaikanlagen am Ortsrand des Ortsteils Tempzin. 

Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 07.02.2023 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt u. stellt die Gemeinde Kloster Tempzin von allen Planungs- u. Erschließungskosten frei (siehe Anhang).

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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