12.12.2022 - 7.1 Antrag auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbes...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt, den Antrag auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Bereich Bushaltestelle K107 Stieter Str.in der Gemarkung Kobrow I, gemäß § 45 Abs. 9 StVO, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Bushaltestelle und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen sind dabei gleich zu behandelt. Die Anordnung ist auf den Fahrplan der VLP von 7:00 bis 16:00 Uhr zu beschränken.

Durch das Bürgeramt sind alle weiteren erforderlichen Veranlassungen zu treffen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Ortschaft Kobrow I liegt die Bushaltestelle an der Kreisstraße 107. Hauptsächlich wird die Haltestelle durch den Schülerverkehr genutzt. Um die Haltestelle in Fahrtrichtung Sternberg zu erreichen, müssen die Fahrgäste gerade in den frühen Morgenstunden die K107 queren. Um eine Verbesserung Verkehrssicherheit zu erzielen und zur Durchsetzung dieser streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ist ein Antrag (gem. § 45 Abs. 9 StVO) an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim erforderlich.