16.08.2022 - 6.8 Satzung der Stadt Brüel über die Erhebung von G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Di, 16.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Edwin Junghans
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung Brüel beschließt, die Beibehaltung der Gebührenmaßstäbe der Satzung der Stadt Brüel über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung für die öffentliche zentrale Einrichtung zur Beseitigung des Schmutzwassers und Abwasserbeseitigung aus nicht öffentlichen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in der Stadt Brüel. Die aktuellen Gebührenmaßstäbe betragen:
Zentrale Schmutzwasserbeseitigung: Grundgebühr 9,00 €/WE
Verbrauchsgebühr 4,03 €/m³
Dezentrale Entsorgung: abflusslose Sammelgrube 18,82 €/m³
Kleinkläranlage 45,31 €/m³.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die WTE Betriebsgesellschaft mbH ist eine Gebührenkalkulation für die Abwasserentsorgung in der Stadt Brüel, für die Jahre 2018 und 2019 als Nachkalkulation und für das Jahr 2022 als Vorkalkulation, für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung, die Niederschlagswasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung durchgeführt worden. Der Stadtvertretung liegt diese Kalkulation vor, sie nimmt diese zur Kenntnis.
Die Vorkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung berücksichtigt den gebotenen Ausgleich der festgestellten Überdeckung. Die aktuellen Gebührensätze von 9,00 €/WE Grundgebühr und 4,03 €/m³ Verbrauchsgebühr werden beibehalten.
Für die Leistungen der dezentralen Entsorgung wird bei Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben der aktuelle Gebührensatz unter Berücksichtigung des gebotenen Ausgleichs der festgestellten Überdeckung beibehalten. Der Gebührensatz für die Mengengebühr beträgt 18,82 €/m³ Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben.
Für die Leistungen bei Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird der aktuelle Gebührensatz unter Berücksichtigung des gebotenen Ausgleichs der festgestellten Überdeckung beibehalten. Der Gebührensatz für die Mengengebühr beträgt 45,31 €/m³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Mehrausfaulgruben
Die Vorkalkulation der Gebühren für die Kalkulationsperiode 2022 ist als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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116,4 kB
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