14.11.2022 - 5.2 Feststellung von der Jahresrechnung 2019 des st...

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Wortprotokoll

Frau Topatkus erläutert die Beschlussvorlage zur Entlastung des Bürgermeisters. Der Prüfbericht weist unter II Schlussbemerkung aus, dass nach der vorgenommenen Prüfung keine Bedenken gegen den Beschluss vorliegen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Sternberg beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Sternberg über

 

1. die Feststellung der Jahresrechnung 2019 des städtebaulichen Sondervermögens

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13. Juli 2011 § 60 i.V.m. der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Sternberg am 06.10.2022.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2019 liegt bei.

 

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Anlagen zur Vorlage