14.11.2022 - 5.1 Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Stadt ...

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Wortprotokoll

Frau Toparkus erläutert die vorliegende Ergebnisrechnung 2019, die Finanzrechnung 2019 und die Bilanz 2019 der Stadt Sternberg.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den RPA der Stadt Sternberg am 06.10.2022. Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift der Prüfung wird kurz durch Frau Toparkus vorgetragen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Sternberg beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Sternberg über

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2019.

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Sternberg am 06.10.2022.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 liegt diesem Beschluss bei.

 

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Anlagen zur Vorlage