30.11.2022 - 6.6 Entscheidung zum Vorhaben Umgehungsstraße inner...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Frau Werner:

- zunächst danke für die Technik, es ist alles super zu verstehen

- interessante Sitzung, weil mal viele Bürger da sind; das würde sie sich öfter wünschen

- Aufzählung mehrer Geschäfte, die es mal in Sternberg gab (16 Läden). Diese wurden geschlossen, auch ohne die Umgehungsstraße; Das Argument, die Innenstadt würde durch die Umgehungsstraße kaputt gehen, ist schlichtweg falsch. Das ist sie schon.

Interessierte finden den Weg zu den noch übrigen Fachgeschäften, auch mit Umgehungsstraße.

 

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung Sternberg stimmt dem im Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgeführtem Bauvorhaben einer Umgehungsstraße Sternberg (Projektnummer B104-G20-MV) in der vorliegenden Fassung nicht zu.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

5

0

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Im Jahre 2016 wurde der Bundesverkehrswegeplan durch den Bundestag beschlossen. Der Bundesverkehrswegeplan stellt als wichtiges Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Kernanliegen des Planes sind der Erhalt der Bestandsnetze und die Beseitigung von Engpässen auf wichtigen Hauptachsen. Die bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen, umwelt- und naturschutzrechtlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt. Auf dieser Basis wurden sie in verschiedenen Dringlichkeitskategorien eingruppiert.

Innerhalb der Planungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde auch ein Projekt für die Stadt Sternberg geplant. Das Projekt sieht eine weitläufige, südlich gelegene Umfahrung um das Stadtgebiet Sternbergs vor. Dieses Projekt (Nr. B104-G20-MV) ist als „vordringlicher Bedarf“ eingruppiert. Für die Projekte dieser Dringlichkeitsstufe ist vorgesehen, diese im Geltungszeitraum des Bundesverkehrswegeplanes umzusetzen bzw. zu beginnen. Bereits im Bundesverkehrswegeplan aus dem Jahre 2003 war die Ortsumgehung als Maßnahme mit „festgestelltem hohen ökologischen Risiko“ aufgeführt. Innerhalb der Öffentlichkeit, der Fraktionen und Gremien der Stadtvertretung fanden in den letzten Monaten Diskussionen zur Ortsumfahrung statt. Im Dezember 2021 wurde die Stadt aufgefordert, eine Stellungnahme im Rahmen eines sogenannten Scoping-Verfahrens zur Durchführung einer Umwelt-Verträglichkeitsprüfung abzugeben. Der Bürgermeister legte den Mitgliedern der Stadtvertretung einen ausführlichen Entwurf der Stellungnahme rechtzeitig vor, die als Konsequenz eine Ablehnung des Projektes beinhaltete. Der Entwurf der Stellungnahme wurde in den Ausschüssen und Fraktionen umfassend diskutiert und beraten. Der Bauausschuss tagte am 17. Januar 2022 und stimmte der Stellungnahme und damit einer Ablehnung des Projektes einstimmig zu. Ebenfalls am 17. Januar 2022 tagte der Tourismusausschuss, hier stimmten 3 Mitglieder für die Stellungnahme, 1 Mitglied dagegen und 1 Mitglied stimmte mit Enthaltung. Auf der Beratung des Hauptausschusses am 25. Januar 2022 wurde die Stellungnahme ebenfalls umfassend beraten und mit weiteren Argumenten ergänzt.  Mit Schreiben vom 1. Februar 2022 wurde diese Stellungnahme fristgerecht beim Landesamt für Straßenbau abgegeben. Am 20 Juli 2022 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, auf der der Bürgermeister über den aktuellen Sachstand die Einwohnerinnen und Einwohner unterrichtete. Denn mittlerweile hat sich ergeben, dass der durch das Landesamt für Straßenbau vorgesehene Trassenverlauf der Umgehung nicht realisierbar ist, da er über ein bereits ausgewiesene B-Plan-Gebiet verläuft.

 

Es sind demzufolge neue Variantenuntersuchungen für einen anderen Trassenverlauf nötig.

 

Das Landesamt für Straßenbau bittet die Stadtvertretung nun, und das ist Anliegen und Ziel des Beschlusses, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bau einer Ortsumgehung um Sternberg überhaupt als dringender Bedarf angesehen wird und damit unbedingt bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden muss oder, ob das Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan als weiterer Bedarf ausgewiesen werden soll. In diesem Falle würde eine Ortsumfahrung im Planungszeitraum nur dann gebaut, wenn nach dem Bau der weiteren im Land M-V als hoch priorisierten Straßenprojekte noch Mittel und Zeit vorhanden sind. Ist das bis 2030 nicht möglich, bleibt der Bau einer Ortsumfahrung eine Option für Planungszeiträume nach 2030.

 

Wenn die Priorisierung „vordringlicher Bedarf“ bestehen bleibt, wird das Landesamt für Straßenbau neue Varianten des Trassenverlaufs entwickeln. Dabei sind alle umwelt- und naturschutzrechtlichen Probleme sowie städtebauliche und infrastrukturelle Bedenken zu beachten. Ein sich aus der künftigen Variantenuntersuchung ergebender Trassenverlauf, der sich als wirtschaftlich erweist und die naturschutz- und baurechtlichen Vorschriften einhält, wäre seitens der Stadt nicht mehr beeinflussbar.

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