30.11.2022 - 6.14 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.14
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi, 30.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtwerke
- Bearbeiter:
- Ilona Windolph
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahr 2021 entschied das OVG Greifswald, dass der Zählermaßstab als Ersatzmaßstab für die Grundgebühr im Bereich Wasser/Abwasser zulässig ist, um die Gleichbehandlung und eine lineare Gebührenstaffelung nach KAG M-V (§ 6 Abs. 3 Satz 3) zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird die aktuelle Kalkulationsperiode (noch bis 2023) aufgehoben und eine separate Neukalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2022 sowie für die neue Kalkulationsperiode 2023-2026 festgelegt. Im April 2022 erteilten die Stadtwerke Sternberg der WTE Betriebsgesellschaft mbH aus Hecklingen den Auftrag für diese Neukalkulation. Daraus ergibt sich die nachfolgende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Sternberg.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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173,1 kB
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530,2 kB
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