13.12.2022 - 6.2 Beschluss zur Bestätigung der Eilentscheidung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Di., 13.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Brit Käker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Eilentscheidung war notwendig, da die Zahlungstermine vor der nächsten Gemeinde-
					vertretersitzung lagen. Die Ausgaben sind dringend erforderlich und dulden keinen 
Aufschub:
				
- Abschlagszahlung Dezember 2022 (Landkreis Ludwigslust-Parchim) in Höhe von 3.180,22 EUR für Wohnsitzgemeindeanteile
					-          Zahlung der Endabrechnung II. Quartal 2022 (Landkreis Ludwigslust-Parchim)  
in Höhe von 836,90 EUR für Wohnsitzgemeindeanteile 
				
					-          Zahlung der Endabrechnung III. Quartal 2022 (Landkreis Ludwigslust-Parchim)  
in Höhe von ca. 1.000 EUR für Wohnsitzgemeindeanteile (wird im 
Dezember erwartet)
				
					Die Eilentscheidung/ ÜPL entspricht einer Gesamtsumme von 5.100 EUR.
 
				
Die Gründe für die nicht ausreichenden Mittel 2022 sind:
- Planung Doppelhaushalt im Jahr 2020 für 2022 mit 19 Kindern und 160 EUR
Abschlag pro Kind und Monat
					- tatsächlich betreute Kinder durchschnittlich 22 und 167,38 EUR Abschlag pro Kind
- Festsetzung des Betrages für 2022 lag vom Land zum Planungszeitpunkt noch
				
nicht vor
- die Endabrechnung für das III. Quartal 2021 erfolgte Anfang des Jahres 2022,
sodass die Summe von 1.680,36 EUR zwar im Ergebnishaushalt 2021 gebucht
wurde, im Finanzhaushalt jedoch das HH-Jahr 2022 belastet
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (wie Dokument) | 175,4 kB | 
