15.12.2022 - 6.1 Antrag auf Abordnung der Vorfahrtszeichen in de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Borkow
- Datum:
- Do, 15.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eric Frank
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wagner erläutert die stattgefundene Verkehrsschau. Sofern das Protokoll vorliegt, kann er weitere Angaben machen.
Frau Bölkow findet es nicht gut, dass der Bauausschuss nicht beteiligt wurde.
Herr Wagner hat das leider nicht berücksichtigt. Der Beschluss kann gern zurückgestellt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Borkow beschließt, den Antrag auf Abordnung der Vorfahrtszeichen (205, 206, 301, 306) und somit der Umsetzung der Verkehrsregel „rechts vor links“ im Bereich Mustiner Landstraße, Zum Handtuch, Zum Kanal und Kastanienweg in der Ortslage Rothen, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen.
Durch das Bürgeramt sind alle weiteren erforderlichen Veranlassung zu treffen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der landwirtschaftlich geprägten Ortslage Rothen mit einem niederschwelligen Verkehrsaufkommen befinden sich 12 Vorfahrtszeichen zur Regelung des Verkehrs. Diese Verkehrszeichen müssen durch die Gemeinde Borkow unterhalten werden. Um diesen Unterhaltungsaufwand zu minimieren soll in der Ortslage Rothen an Kreuzungen und einmündenden Straßen gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung „rechts vor links“ gelten. Gleichzeitig ist dann mit niedrigeren Geschwindigkeiten zu rechen, da dann die Verkehrsteilnehmer sich darauf einstellen müssen, dass jederzeit die Vorfahrt beachtet werden muss. Denn gemäß § 8 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Zur Druchsetzung dieser Regelung ist ein Antrag an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim erforderlich.