14.06.2023 - 7.1 Wahl der zweiten Stellvertreterin der Bürgermei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi, 14.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katja Fregien
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird durch die Bestimmungen des § 40 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V geregelt.
In hauptamtlich verwalteten Städten wählt die Stadtvertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode die Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Kreis der ihm unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter.
Durch die Pensonierung von Frau Hannelore Toparkus besteht die Notwendigkeit der Wahl einer zweiten Stellvertreterin.
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