14.06.2023 - 7.1 Wahl der zweiten Stellvertreterin der Bürgermei...

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Wortprotokoll

Herr Fichelmann stellt Frau Ohms als Leiterin der Finanzverwaltung (ab 1.7.2023) vor.

Er stellt die Anfrage, ob es eine geheime Wahl geben soll. Das wird einstimmig abgelehnt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Sternberg wählt Frau Jessica Ohms zum 01.07.2023 zur zweiten Stellvertreterin der Bürgermeisterin.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0

 

Frau Ohms wird einstimmig zur 2. Stellvertreterin der Bürgermeisterin gewählt.

Frau Ohms spricht den Amtseid.

Herr Fichelmann und Frau Haese gratulieren Frau Ohms und sie erhält die Ernennungsurkunde.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird durch die Bestimmungen des § 40 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V geregelt.

In hauptamtlich verwalteten Städten wählt die Stadtvertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode die Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Kreis der ihm unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter.

Durch die Pensonierung von Frau Hannelore Toparkus besteht die Notwendigkeit der Wahl einer zweiten Stellvertreterin.

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