08.11.2023 - 7.2 Entlastung der Bürgermeisterin von der Jahresre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Buddenhagen übergibt die Sitzungsnleitung an Herrn Bork.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Weitendorf beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Weitendorf

die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

Wegen Befangenheit ist die Bürgermeisterin von der Abstimmung ausgeschlossen.

Frau Buddenhagen übernimmt die Sitzungsleitung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis

spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Weitendorf am 05.10.2023.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage