23.02.2023 - 6.2 Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf
- Datum:
- Do, 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Absatz 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Bürgersolarpark Gustävel“.
Anlass für die Aufstellung ist die Schaffung von Baurecht für Photovoltaikanlagen auf Grundstücken am Ortsrand des Ortsteils Gustävel.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fa. Bürgersolarpark Gustävel GmbH & Co.KG als Vorhabenträger plant die Errichtung von Photovoltaikanlagen am Ortsrand des Ortsteils Gustävel.
Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 07.02.2023 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt u. stellt die Gemeinde Kuhlen-Wendorf von allen Planungs- u. Erschließungskosten frei (siehe Anhang).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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901,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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485,1 kB
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