27.02.2023 - 6.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulver...

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Wortprotokoll

Herr Taubenheim stellt Frau Ohms kurz vor. Da Frau Toparkus in den Ruhestand geht, wird Frau Ohms die Stelle als Kämmerin übernehmen. Die Stelle der Stellvertreterin wird ab dem 01.05.2023 Frau König ausüben.

 

Im Haushalt sind die größten Posten für die Umsetzung Digitalisierung und Brandschutzkonzept zu nennen. Die Aufstellung der laufenden Kredite weißt ca. 1 Mio. € aus. Für die beiden o.g. Projekte werden keine weiteren Kredite aufgenommen. Dies soll über die Rücklage realisiert werden. Diese wird danach weitestgehend aufgebraucht sein.

 

Auch die Schulkosten ist hervorzuheben. Dies resultiert aus den umfangreichen Baumaßnahmen der letzten Jahre.

 

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Beschluss:

 

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sternberg beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage