23.03.2023 - 6.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do, 23.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Christin Nordhaus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hüller erteilt das Wort Frau Ohms zur Erläuterung des Haushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2023/2024. Vor der Sitzung wurde ein Austauschblatt Seite 3/4 an alle Gemeindevertreter verteilt mit der Bitte, dieses gegen das alte Blatt im vorliegenden Entwurf „Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Gemeinde Witzin“ (wegen eines Schreibfehlers) auszutauschen.
Im Moment gelten noch die Grundsätze der vorläufigen HH-Führung. Der HH 2023 ist ausgeglichen; der HH 2024 nur durch den Vor-HH. Die Jahresabschlüsse ab 2020 sind in Arbeit und folgen. Die Instandsetzung der Feierhalle ist geplant. Amtsumlage und Kreisumlage sind gestiegen. Insgesamt gesehen steht die Gemeinde gut da. Auf eine Nachfrage, wie man die steigenden Mehrausgeben decken kann, führt Frau Ohms an, dass freiwillige Ausgaben gesenkt und die Einnahmen gesteigert werden müssen. Ausfallende Straßenbeiträge werden seit 2020 durch das Land mit einem Pauschalbeitrag (derzeit 18.100€) gedeckelt.
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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