15.03.2023 - 3 Beratung zum Haushalt 2023/2024

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Wortprotokoll

Besprechung des Finanzhaushaltes der Gemeinde Borkow, Doppelhaushalt 2023 und 2024. Der Haushaltsentwurf wurde von Frau Ohms, Mitarbeiterin des Amtes Sternberger Seenlandschaft, am 05. und 06.03.2023 per Mail an die Mitglieder des Finanzausschusses und dem Bürgermeister übersandt.

Hauhaltssatzung 23/24

Ergebnis- und Finanzrechnung 23/24

Investitionsprogramm

Stellenplan

Verwendungsübersicht Infrastrukturpauschale

 

Herr Wagner informiert über die bereits in den Haushalt eingarbeiteten Verwendungsabsichten der Mittel der Infrastrukturpauschale: Neue Spielgeräte auf Spielplätzen, Nachrüstungen für das Feuerwehrfahrzeug (u. a. Frostschutz für den Wassertank), Anschaffung neuer Uniformen für die Mitglieder der FFw Borkow, Mittel zur Fortsetzung der Pflegemaßnahmen (ehrenamtl. Einsätze der EW) auf dem Friedhof und Trauerhalle Borkow und weitere Maßnahmen.

Es schließt sich eine rege Diskussion über bereits Erreichtes und noch fehlende und auch wünschenswerte Ausgaben und Investitionen an.

Frau Nienkarn berichtet, dass der vorliegende Haushaltsentwurf (Ergebnis- und Finanzhaushalt) schlüssig ist. Allerdings zeigt die Analyse der Erträge/Einnahmen und Ausgaben/Aufwendungen, dass ein unverhältnismäßig hoher Teil der Einnahmen für die Finanzierung der verschiedenen Verwaltungsebenen (Amt, Kreis) verwendet werden muss. Die Gemeinde Borkow kann nicht von in der Gemeinde ansässigen Unternehmen und Unternehmer/innen partipizieren, da diese, soweit bekannt, nur geringe Umsätze generieren und nicht oder nur in geringem Umfang gewerbesteuer- und einkommenssteuerpflichtig sind.

Die Mitglieder des Finanzausschusses folgen der Vorsitzenden in der Auffassung, dass die Gemeinde in ihrer Planung das Missverhältnis zwischen Einnahmen/Erträge und Ausgaben/Aufwendungen  zeigen sollte. Dieses Missverhältnis führt seit Jahren dazu, dass die Gemeinde nur minimale Ausgaben/Aufwendungen für freiwillige Vorhaben erübrigen kann.

Die Gemeinde ist unter anderem auch in den kommenden Jahren zur Baumpflege verpflichtet. Die Baumpflegemaßnahmen verbrauchen einen nicht unerheblichen Teil der zur Verfügung stehenden Mittel, da eine vollständige Finanzierung über Fördermittel nicht erreicht wird. Hier wird vom Finanzausschuss auf die in 2022 entgegengenommenden Spenden verwiesen.

Die Gemeinde kann wichtige Investitionen und Ausgaben in die Infrastruktur (wie z. B. FFw) nicht realisieren. Zudem muss sich die Gemeinde Borkow darauf einstellen, dass das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) in den kommenden Jahren von Grund auf saniert werden muss. Das DGH ist ein altes Bahnhofsgebäude. Es entspricht weder in der Baussubstanz noch in der funktionellen Aufteilung den Anforderungen an ein Mehrzweckgebäude. Hier sollte geprüft werden, ob der Neubau eines DGH nicht preiswerter wird, als die erforderliche Sanierung.

 

Entwurf Doppelhaushalt

Erhöhung der Gutachterkosten, Konto 56250000/76250000 um 4.000,00 € zur Finanzierung eines rechtlichen Gutachtens zum Status der Badestellen in der Gemeinde (Natur- oder öffentliche Badestellen) zur Beurteilung der persönlichen Betroffenheit des BGM.

 

Beschlüsse der Gemeinde zur Entgegennahme von Spenden – wo dargestellt?

 

Konten 43229000/63229000 Sonstige Entgelte 20.000,00 €. Welche Einnahmen/Erträge sind geplant?

 

Konten 52543400/72543400 Ist 2021 = 1.459 €, Planung 2022 und 2023 3.300 € und 2023 1.900 € - da diese Kosten and ie Einwohner der gemeinde weitergegeben werden, sollten die Planansätze 2022 und 2023 geprüft werden. Konto 43221000/6322100 (Entgelte für Abwasserbeseitigung und Abwasserabgabe) ist mit 1.200 € geplant bzw. 2021 in Höhe von 1.271 € ausgewiesen.

 

2021 Grundstücksverkauf  auf dem Möllerbarg findet sich im Ergebnishaushalt auf Konto 46112000 im Finanzhaushalt ist das Konto 66112000 leer. Der Zugang an liquiden Mitteln ist im Haushaltsteil Investitionen auf Konto 68831000 zu finden. Evtl. ist die Bilanz der Gemeinde Borkow einzusehen, um die Einordnung der Verkaufsgrundstücke im Zuge der Erarbeitung der Doppik zu prüfen.

 

Anmerkung: Es ist wünschenswert, dass Einnahmen/Erträge und Ausgaben/Aufwendungen in den Positionen, die für die Gemeindevertreter nachvollziehbar sind, wie z. B. Zahlungen an Schulen, Kitas, Hort, ect. detaillierter gebucht werden.