13.04.2023 - 6.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wagner erläutert den Grund der Erhöhungen sowie die geplanten Investitionen, u. a. die Reparatur des Spielplatzes in Woserin, die Straßenbeleuchtung in Borkow und die Planung des FFw- und Gemeindehauses.

Frau Nienkarn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich von der Planung im März bis heute der Ertragshaushalt um 30 T€ geändert hat. Es ist nicht nachzuvollziehen, woher diese Erhöhung kommt. Es wird um Prüfung des Kontos 5625 und um Rückmeldung gebeten.

Anmerkung der Verwaltung: Frau Ohms konnte am nächsten Tag erklären, dass es sich hierbei um die vorgenannten Planungskosten in Höhe von 20 T€ handelt.

Frau Nienkarn erläutert den Haushalt aus Ihrer Sicht. Langsam gerät die Gemeinde in Unterdeckung. Die Erhöhung der Erträge ist nur durch die Erhöhung der Hebesätze möglich. Kleine Gemeinden brauchen dringend Geld/Unterstützung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Borkow beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage