04.05.2023 - 6.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

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Wortprotokoll

Frau Ohms erläutert zum Haushalt. In den 2 folgenden Jahren konnte nur durch Vorträge aus Vorjahren ein ausgeglichener Haushalt erstellt werden.

Viele Mehrausgaben sind nicht von der Gemeinde beeinflussbar, u.a. die Kreis- und Amtsumlage, Baumpflege und Energiekosten.

Die Infrastrukturpauschale beläuft sich auf 28.000 Euro, die bereits schon verplant wurde.

 

Die Gemeinde bittet darum, dass Herr Karrasch prüft, ob es Fördermittel für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED gibt.

 

Wichtig ist ebenfalls, dass die Eigentumsverhältnisse bezüglich der Brücke Friedrichswalder-Weiche geklärt werden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenberg beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Beschluss ungeändert gefasst.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage