04.05.2023 - 6.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Blankenberg
- Datum:
- Do, 04.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Christin Nordhaus
Wortprotokoll
Frau Ohms erläutert zum Haushalt. In den 2 folgenden Jahren konnte nur durch Vorträge aus Vorjahren ein ausgeglichener Haushalt erstellt werden.
Viele Mehrausgaben sind nicht von der Gemeinde beeinflussbar, u.a. die Kreis- und Amtsumlage, Baumpflege und Energiekosten.
Die Infrastrukturpauschale beläuft sich auf 28.000 Euro, die bereits schon verplant wurde.
Die Gemeinde bittet darum, dass Herr Karrasch prüft, ob es Fördermittel für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED gibt.
Wichtig ist ebenfalls, dass die Eigentumsverhältnisse bezüglich der Brücke Friedrichswalder-Weiche geklärt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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