06.07.2023 - 9.1 Grundsatzbeschluß über die Ersatzbeschaffung ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do, 06.07.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Neumann erläutert:
- Beschlussfassung nur um Förderung zu beantragen
- wenn Förderung, dann Realisierung erst in 2029/2030
- zunächst nur, um dem Bedarf der Feuerwehr zu erfassen
- keine Förderung, kein Fahrzeug
Die Gemeindevertreter sprechen sich eindeutig dafür aus, dass der Sachverhalt des Beschlusses dahingehend geändert wird. Realisierungszeitraum 2029/2030
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Dabel beschließt als Grundsatz, dass das Löschgruppenfahrzeug der Gemeinde in den nächsten Jahren zu ersetzen ist. Als Planungsansatz für die Ersatzbeschaffungsmaßnahme ist ein Investitionsvolumen von insgesamt 360.000,00 € anzusetzen. Ferner wir hiermit beschlossen, dass die Gemeinde Dabel die Ersatzbeschaffung über die Zentrale Beschaffung des Landes realisieren wird. Die Verwaltung des Amtes wird beauftragt, die Planung der Maßnahme vorzubereiten. Die erforderlichen Förderanträge für Mittel aus der Feuerschutzsteuer sowie Sonderbedarfszuweisungen sind vorzubereiten und mit Beginn der Maßnahme einzureichen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Dabel verfügt derzeit über ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 aus dem Jahr 2003. Das Löschfahrzeug hat mit 20 Jahren den Nutzungszeitraum von 20 Jahren für Fahrzeuge der Feuerwehr und damit die faktische Altersgrenze erreicht.
In der Brandschutzbedarfsplanung des Amtes SSL ist das Fahrzeug als „zu ersetzen“ gekennzeichnet. Das Fahrzeug erfüllt derzeit noch die Anforderungen, es besteht aber grundsätzlich die Notwendigkeit der Vorbereitung einer Ersatzbeschaffung.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern bereitet eine Landesbeschaffung von LF 10 und HLF 10 vor, an der sich die Gemeinden des Landes beteiligen können. Ein Realisierungszeitraum wird auf die Jahre 2029/2030 geplant. Durch das Förderprogramm “Zukunft Feuerwehr“ des Landes wurde bewiesen, das durch eine zentrale Beschaffung ein erheblich besserer Kaufpreis erzielt wird. Da die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Gemeinde Dabel in den nächsten Jahren ansteht, sollte die Gemeinde signalisieren, dass sie sich an einer vorgesehenen Landesbeschaffungsmaßnahme beteiligen wird.
Der Grundsatzbeschluß ist erforderlich für die grundsätzliche Absichtserklärung der Gemeinde Dabel zur Ersatzbeschaffung und bildet die Grundlage für die Beantragung einer Förderung beim Land M-V sowie für Mittel aus der Feuerschutzsteuer durch den Landkreis LUP. Grundsätzlich ist von einer Drittelfinanzierung auszugehen.
Im Beschaffungsfall ist ein Ersatz für das alte LF 8/6 durch ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit 2.000 l Löschwasserbehälter vorgesehen. Mit der Beschaffung eines LF 10 erfüllt die Gemeinde Dabel die technischen Anforderungen und entspricht der Brandschutzbedarfsplanung 2020 des Amtes. In Beschaffungsfall ist von einer Planungssumme von 360.000,00 € auszugehen.