19.12.2023 - 6.8 Ansichziehung der Entscheidung zur Auftragsverg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Di, 19.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Jan Karrasch
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Brüel liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung zur Auftragsvergabe für die Reinigungsleistungen in der Sporthalle Brüel beim Haupt- und Finanzausschuss.
Aufgrund der Dringlichkeit der Auftragsvergabe für die Sicherstellung des reibungslosen Ablaufes in der Sporthalle Brüel ab Beginn des Jahres 2024 ist jedoch eine unverzügliche Entscheidung notwendig.
Da der Haupt- und Finanzausschuss im Jahr 2023 nicht mehr tagt, kann die Stadtvertretung entscheiden, dass sie gem. § 22 Abs. 2 Satz 3, 4 KV M-V die Entscheidung in diesem Einzelfall an sich zieht.