07.09.2023 - 6.2 Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do, 07.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jessica Ohms
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witzin am 27.10.2022.
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz und der Anhang zum Jahresabschluss 2019, liegt diesem Beschluss bei.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
633,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
904,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
388,8 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
661,8 kB
|