02.11.2023 - 2 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und der ...

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Wortprotokoll

Herr Urbschat meldet sich zu Wort und weist auf das Zusenden einer Mail an Herrn Hüller und die Verwaltung mit dem Antrag zum Einberufen einer zeitnahen Sondersitzung der Gemeindevertretung hin. Thema sollte die Auswertung des Bürgerbegehrens und weitere Schritte sein. Er beanstandet das Nichtzustandekommen dieser Sitzung und verlangt eine Stellungnahme.

Herr Hüller weist darauf hin, dass es keine Sondersitzungen in der Kommunalverfassung

M-V gibt, so wie es Herr Urbschat beschreibt.

Es gibt ordentliche Sitzungen und es gibt Dringlichkeitssitzungen auf kommunaler Ebene.

Für die aktuelle Einberufung einer Dringlichkeitssitzung liegen in dem Fall keine Dringlichkeitsgründe lt. Kommunalverfassung vor. Entsprechend sind Zeiten auf die Vorbereitung und Einhaltung von Ladungsfristen und gesetzliche Voraussetzungen einzuhalten.

 

Die Einladung erfolgte form- und fristgerecht. Es sind 6 von 7 Gemeindevertretern anwesend. Ein Mitglied ist entschuldigt. Die Gemeindevertretung ist somit beschlussfähig.