11.12.2023 - 6.3 Satzungsbeschluss für Klarstellungs- und Einbez...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtvertretung die Satzung über Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Bereich „Golchener Weg“ als Satzung.
  2. Der Beschluss über die Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung ins Internet eingestellt ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brüel verfügt über keinen Flächennutzungsplan. Für den in Rede stehenden Siedlungsbereich am Golchener Weg gibt es zudem keine planungsrechtlichen Satzungen. Insofern ist der gesamte Siedlungsbereich als planungsrechtlicher Außenbereich zu bewerten, in dem i. d. R. keine herkömmliche Wohnbebauung stattfinden kann/darf, abgesehen von dem rechtmäßig errichteten und genutzten Gebäudebestand.

Um die Voraussetzungen für eine planungsrechtliche Klarstellung sowie eine Einbeziehung von Grundstücken zu schaffen, ist eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen. Die Satzung bewirkt, dass die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles festgelegt wird und einzelne Außenbereichsgrundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.

Nach Rechtskraft der Satzung wird die Zulässigkeit von Vorhaben als dann nach
§ 34 Abs. 1 BauGB bewertet.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung.