17.09.2024 - 2 Wahl des Amtsvorstehers
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Di., 17.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Gemäß § 137 Kommunalverfassung wird der Amtsvorsteher aus der Mitte des Amtsausschusses gewählt. Dabei gilt folgendes Wahlverfahren:
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder des Amtsausschusses erhält, also mindestens 10 Stimmen. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselbe Person erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur eine Person zur Wahl stand. Bei 2 oder mehr Personen findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Bei der Wahl des Amtsvorstehers gibt es eine Besonderheit:
Wird in zwei Wahlgängen die erforderliche Mehrheit von keiner der zur Wahl stehenden Personen erreicht, kann in einem erneuten Wahlverfahren auch gewählt werden, wer nicht dem Amtsausschuss angehört, aber Bürgerin oder Bürger des Amtes ist.
Die Wahl kann offen durch Handzeichen erfolgen oder aber geheim, wenn ein Mitglied des Amtsausschusses dies beantragt.
Es liegen 3 Wahlvorschläge vor:
Hans Hüller, Witzin
Olaf Schröder, Kobrow
Martin Wagner, Borkow
Herr Dörge fragt nach weiteren Vorschlägen. Dies wird verneint.
Herr Löbel beantragt eine geheime Wahl.
Es wird darum gebeten, dass sich alle Kandidaten kurz vorstellen.
Herr Wagner und Herr Schröder tun dies. Herr Hüller fehlt.
Als Stimmzähler werden Frau Haese, Herr Köster und Herr Doljes festgelegt.
1. Wahlgang:
Herr Hüller – 1 Stimme
Herr Schröder – 7 Stimmen
Herr Wagner – 8 Stimmen
Keiner der Kandidaten hat die erforderliche Mehrheit erhalten. Somit findet ein zweiter Wahlgang statt.
2. Wahlgang:
Herr Hüller – 0 Stimmen
Herr Schröder – 8 Stimmen
Herr Wagner – 8 Stimmen
Keiner der Kandidaten hat die erforderliche Mehrheit erhalten. Somit findet eine Stichwahl zwischen Herrn Schröder und Herrn Wagner statt.
3. Wahlgang:
Herr Schröder – 8 Stimmen
Herr Wagner – 8 Stimmen
Da es zu Stimmengleichheit gekommen ist, erfolgt ein Losentscheid.
Herr Dörge zieht eins der beiden Lose. Er gibt bekannt, dass Herr Martin Wagner der neue Amtsvorsteher ist und gratuliert dazu.