29.02.2024 - 8.2 Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lührs stellt seine Firma vor. Er hat bereits in einer Sitzung der Gemeindevertretung das Projekt in Gustävel vorgestellt.

 

Dieses Projekt ist mit 4 Eigentümern entwickelt. Die Landwirte werden mit eingebunden.

Herr Lührs informiert über die Größe der Anlage. 1 ha kann 250 Haushalte mit Strom versorgen. (Lokalstromtarif, 30 % Rabatt zum Grundversorgertarif).

 

Frau Neumann verlässt die Sitzung. Somit ist die Beschlussfähigkeit mit 6 anwesenden Gemeindevertretern gegeben.

 

Die Modellierung des Projekts erfolgt in 2 bis 3 Jahren.

Aus versicherungstechnischen Gründen ist ein Zaun zu erbauen.

In 3 Jahren ist die Anlage fertig. Die Speicherung erfolgt über Batterien.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Absatz 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Bürgersolarpark Wendorf“.

Anlass für die Aufstellung ist die Schaffung von Baurecht für Photovoltaikanlagen auf Grundstücken außerhalb des Ortsteils Wendorf.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

2

1

 

Nachtrag der Verwaltung: Fälschlicherweise wurde durch die Verwaltung auf der Sitzung mitgeteilt, dass der Beschluss nicht zustande gekommen ist. Der Bürgermeister wurde nach Feststellen des Fehlers sofort informiert. Eine Berichtigung wird im öffentlichen Teil der nächsten Sitzung, unter TOP 4 Billigung der Sitzungsniederschrift, erfolgen.

 

Beschluss ungeändert beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fa. Bürgersolarpark Gustävel GmbH & Co.KG als Vorhabenträger plant die Errichtung von Photovoltaikanlagen außerhalb des Ortsteils Wendorf.

Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 19.12.2023 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt u. stellt die Gemeinde Kuhlen-Wendorf von allen Planungs- u. Erschließungskosten frei (siehe Anhang).

 

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Anlagen zur Vorlage