29.02.2024 - 8.3 Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Auf Anfrage erklärt Herr Lührs, dass die Mindestgröße einer Solaranlage 10 ha, bei Straßen- und Eisenbahnlinien 5 ha beträgt.

Auf 40 ha wird 1 Umspannwerk benötigt. Bisher gescheitert am Grundversorger.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf fasst auf der heutigen Sitzung den

Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Absatz 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Sonnenfarm Karla“.

Anlass für die Aufstellung ist die Schaffung von Baurecht für Photovoltaikanlagen auf

Grundstücken außerhalb des Ortsteils Wendorf.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem als Anlage beigefügten

Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1

3

2

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fa. Sonnenfarmen GmbH als Vorhabenträger plant die Errichtung von Photovoltaikanlagen außerhalb des Ortsteils Wendorf.

Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 19.12.2023 die Einleitung eines

Bebauungsplanverfahrens beantragt u. stellt die Gemeinde Kuhlen-Wendorf von allen

Planungs- u. Erschließungskosten frei (siehe Anhang).

 

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Anlagen zur Vorlage