29.02.2024 - 8.3 Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf
- Datum:
- Do, 29.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf fasst auf der heutigen Sitzung den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Absatz 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Sonnenfarm Karla“.
Anlass für die Aufstellung ist die Schaffung von Baurecht für Photovoltaikanlagen auf
Grundstücken außerhalb des Ortsteils Wendorf.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem als Anlage beigefügten
Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fa. Sonnenfarmen GmbH als Vorhabenträger plant die Errichtung von Photovoltaikanlagen außerhalb des Ortsteils Wendorf.
Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 19.12.2023 die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens beantragt u. stellt die Gemeinde Kuhlen-Wendorf von allen
Planungs- u. Erschließungskosten frei (siehe Anhang).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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298,1 kB
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