31.01.2024 - 6.1 Grundsatzbeschluss zum Breitbandausbau in der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Hohen Pritz beschließt den Breitbandausbau von mind. 1000 Mbits/s im Gemeindegebiet. Die Gemeinde nimmt das Angebot des Landkreises Ludwigslust-Parchim an, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Die Gemeinde Hohen Pritz verpflichtet sich, den Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10 % des ihr Gemeindegebiet betreffenden Auftragsvolumens bereit zu stellen.

Der Eigenanteil soll aus Landesmitteln (Kommunaler Investment-Fond) finanziert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 31. März 2023 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten (Gigabit-RL 2.0). Damit wird der Ausbau mit ultraschnellem Internet nun überall dort unterstützt, wo derzeit noch keine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download möglich ist.

Der aktuellen Richtlinie zur Gigabitförderung ist die Richtlinie vom 31. März 2021 vorangegangen. Durch sie wurde der Ausbau überall dort unterstützt, wo noch keine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s gewährleistet war.

Das Gebiet der Gemeinde Hohen Pritz ist Bestandteil eines der geeigneten Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Diese Gebiete wurden auf Grundlage eines vorläufigen Markterkundungsverfahrens ermittelt.

Der Landkreis ist bereit, für die Gemeinde Pritz Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.

 

Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes Förderprogramm ergänzen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10% ist zu gewährleisten.

Die Höhe kann noch nicht bestimmt werden, da erst verbindliche Ausschreibungsergebnisse vorliegen müssen. Der Eigenanteil wird, wie bereits im 1 und 2 Call, aus Landesmitteln (Kommunaler Aufbau-Fond) bereitgestellt.

 

Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils: Der vom Bund vorgegebene

kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent wird durch das Land vorfinanziert

und aus dem Kommunalen Aufbaufonds zurückgezahlt. Eine unmittelbare

Belastung der kommunalen Haushalte findet somit nicht statt.

 

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