22.02.2024 - 6.4 Beschluss für vorhabenbezogener Bebauungsplan N...

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Wortprotokoll

Herr Luers und Herr Winter erläutern kurz zum Vorhaben. Mit Beschluss beginnt das formelle Verfahren. Hierbei liegt ein Vorentwurf zur Befragung aller Beteiligten u.a. Naturschutz und Feuerwehr.

Auch die Bodendenkmalpflege wird im Beteiligungsverfahren berücksichtigt.

Im Zuge der Bürgerbeteiligung soll eine Einwohnerversammlung erfolgen. Diese wird gemeinsam mit der Gemeindevertretung auf den 11.04.2024 festgelegt.

 

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Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Billigung des Vorentwurfs (anliegende Planzeichnung mit Begründung) zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit per Auslegung, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

2. Die Gemeindevertretung beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Diese werden um Stellungnahme gebeten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslage verbunden.

3. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.

4. Die Gemeindevertretung beschließt zur Durchführung des Planverfahrens die Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: IGN Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG mbB, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz), zu übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Bürgersolarpark GmbH beabsichtigt in der Gemeinde Kloster Tempzin die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Überplant werden sollen die Flurstücke der Flur 1, Gemarkung Tempzin: 219/4, 220/3, 220/1, 212. Das Plangebiet ist ca. 13,9 ha groß. Die Lage ergibt sich aus dem in der Anlage dargestellten Kartenausschnitt.

Die Flächen werden gegenwärtig als Grünland und Ackerland genutzt. Da Ackerflächen im Raumordnungsprogramm nicht für die Erzeugung erneuerbarer Energien vorgesehen sind, wurde zunächst ein Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung von der Gemeinde gestellt werden. Erst nach Entscheidung über diesen sogenannten „Zielabweichungsantrag" durch das Energieministerium kann das Bauleitplanverfahren abgeschlossen werden. In der Zwischenzeit sollen vorbereitende Verfahrensschritte bereits durchgeführt werden.

Zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen, sowie zur Tragung der Kosten würde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag bzw. Durchführungsvertrag nach dem BauGB zwischen Gemeinde und Vorhabenträger („Bürgersolarpark GmbH") abgeschlossen werden.

Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 *Bürgersolarpark Kloster Tempzin* wurde durch die Gemeindevertretung Kloster Tempzin am 02.03.2023 gefasst.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000331&TOLFDNR=1004872&selfaction=print