28.03.2024 - 6.2 Beratung und Beschluss über die Behandlung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hüller übergibt das Wort an Herrn Leddermann (Mikavi).

Es folgt eine ausführliche Präsentation mit neu eingearbeiteten Daten gegenüber dem letzten Entwurf, der noch in der Einwohnerversammlung (15.03.2024) präsentiert wurde. Es gab direkte Gegenüberstellungen und Erläuterungen zu den gewünschten, neu eingarbeiteten Flächen etc.

Der heutige Bewilligungs- und Auslegungsbeschluss sei nicht unbedingt gefordert. Gesetzlich gefordert ist der letzte Beschluss (Satzungsbeschluss). Es werden die unterschiedlichen Landschaftsbildräume und daraus resultierende mögliche Freiflächen erläutert. Weiterhin liegen 178 Stellungnahmen vor; davon sind 108 aus der Region. Der Auszug zu Themenschwerpunkten wird gezeigt (6 Folien).

 

Das Wort wird wieder an Herrn Hüller zurückgegeben.

Herr Urbschat hat immer noch Redebedarf, z.B. zur Berücksichtigung der Thermalwirkung bzw. Wetterphänomene und bittet um die Rückverweisung in den Bauausschuss zur Vorberatung. Herr Leddermann erklärt dazu, dass diese Themen ausgiebig im vorliegenden Umweltbericht behandelt werden. Die Sondergebiete wurden von 114 auf 104 ha reduziert und 62ha Maßnahmeflächen (Einsehbarkeiten) wurden berücksichtigt. Die Änderungen sollen dann wieder ausgelegt werden zu möglichen Stellungnahmen. Dazu bedarf es jedoch des heutigen Beschlusses.

Herr Atrott bittet um eine kurze Pause. Dem wird zugestimmt. Es folgt eine Unterbrechnung von 20.35 Uhr bis 20.46 Uhr. Dann erfolgt die Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Witzin beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (Anlagen 1 und 2) beschlossen.
  2. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Witzin“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2024 beschlossen. Der Entwurf der Begründung nebst Umweltbericht sowie dessen Anlagen werden in der vorliegenden Fassung vom gebilligt.
  3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Witzin“ mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen.
  4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

3

0

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 10.03.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Witzin die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Witzin“ beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend durchgeführt.

Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind in den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.

Nach den durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bauleitplans einschließlich der Begründung sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu veröffentlichen und die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.

Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage

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