14.03.2024 - 5.1 Beratung und Beschluss über die Behandlung der ...

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Wortprotokoll

Frau Schramm, Planungsbüro MIKAVI, erläutert den Stand der derzeitigen Planungen.

Eine Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung ist erfolgt. Hier vorrangig Landkreis, StALU, Deutsche Telekom, Forstamt Schlemmin, etc.

Herr Wagner weist nochmals auf die Standorte (Eiche) sowie geschützte Tiere (Feldlärche) hin. Die Abstandsfläche wurde mit 20m gewählt.

Welche Auswirkungen (finanziell) hat das Vorhaben für den Bürger?

Frau Schernus: Eine genaue Zahl ist z. Zt. nicht möglich. Etwaige Speicheranlagen würden keine Veränderung der Teilflächeninanspruchnahme ergeben.

Herr Schwarz: Wie ist der Stand Umspannwerk/Stromtrassenverlauf?

Frau Schernus: Verhandlungen mit 50 Hz laufen; Planung für die nächsten 4 bis 8 Jahre.

Herr Faß zum Trassenverlauf: Die einzelnen Anlagen Sternberg, Mustin, Witzin, etc werden zusammengefasst. Die Vorplanungen für das Umspannwerk sind gelaufen. 30 KV-Leitungen; Erdkabel in 1,5m Tiefenverlegung, somit kein Einfluss. Ein genauer Trassenverlauf ist noch nicht bekannt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Sternberg beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Planentwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans der Stadt Sternberg wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2024 beschlossen. Der Entwurf der Begründung nebst Umweltberichte sowie deren Anlagen werden in der vorliegenden Fassung vom Februar 2024 gebilligt.
  3. Der Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans der Stadt Sternberg mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
  4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

1

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 15.06.2022 hat die Stadtvertretung der Stadt Sternberg die Aufstellung der 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans der Stadt Sternberg beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend durchgeführt.

Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Zu dem Planungsinhalt der vorliegenden 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Nach den durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bauleitplans einschließlich der Begründung sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu veröffentlichen und die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.

Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage