25.04.2024 - 7.1 Antrag auf Teileinziehung eines öffentlichen We...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf beschließt die Teileinziehung, nach § 9 Abs. 2 StrWG M-V, für den öffentlichen Weg zwischen B104 und L09 incl. der Ortsdurchfahrt Nutteln, auf dem Grundstück der Gemarkung Nutteln, Flur 2, Flurstück 84 und 61 an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, zu stellen.

 

Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das Verkehrsverbot für Fahrzeuge über dem tatsächlichen Gesamtgewicht 7,5 Tonnen, mit Ausnahme für den Betriebs- und Versorgungsdienst und land- und forstwirtschaftlicher Verkehr.

 

Beantragt wird die Aufstellung des Vorschriftszeichens 260-7,5 „Verkehrsverbot für Fahrzeuge über dem tatsächlichen Gesamtgewicht 7,5 Tonnen und den Zusatzzeichen 102639 „Betriebs- und Versorgungsdienst frei“ sowie 1026-38 „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei.

 

Durch das Bürgeramt sind alle weiteren erforderlichen Veranlassungen zu treffen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Weg hat keine Verkehrsbedeutung für den überörtlichen Kraftverkehr. Er dient lediglich zur Erschließung der Ortschaft Nutteln. Ein Teilstück ist unbefestigt und die Ausbaubreite beträgt weniger als 5 Meter. Dennoch wird er immer wieder von Lkw´s als Abkürzung zwischen der B104 und der L09 genutzt, teilweise auch geleitet durch moderne Navigationssysteme. Insbesondere ist dies der Fall, wenn es am Knotenpunkt B104/L09 zu einem Unfall kommt und dann dieser Weg als Umfahrungsstrecke genutzt wird, dass verursacht massive Schäden an den Straßenrändern

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Anlagen zur Vorlage