09.07.2024 - 4 Ernennung des Bürgermeisters

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Wortprotokoll

Gemäß § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V wird der Bürgermeister von seinem Amtsvorgänger und dessen Stellvertreter ernannt.

Herr Jan Kessel und Herr Norbert Täufer nehmen Herrn Neumann den Amtseid ab, verlesen und überreichen die Ernennungsurkunde.

 

Herr Stiebler übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Neumann.

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