09.07.2024 - 6 Wahl der ersten und zweiten Stellvertretung des...

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Wortprotokoll

Gemäß § 28 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Die Wahl findet in zwei getrennten Wahlgängen statt.

 

Herr Vorbau schlägt, aufgrund seiner Erfahrung und seiner Kompetenz, Herrn Bert Schüttpelz als 1. stellvertretenden Bürgermeister vor.

 

Es wird offen abgestimmt.

 

Herr Schüttpelz wird einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.

 

Herr Storch schlägt Frau Tanja Kristen als 2. stellvertretende Bürgermeisterin vor. Sie hat die nötige Kompetenz und ist sehr engagiert.

 

Auch hier wird offen abgestimmt.

 

Frau Kristen wird einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.

 

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