18.07.2024 - 4 Wahl des ersten und zweiten Stellvertreters des...

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Wortprotokoll

Gemäß § 28 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Die Wahl findet in zwei getrennten Wahlgängen statt.

 

Für den ersten stellvertretenden Bürgermeister wird Herr Werner Küster vorgeschlagen.

 

Es wird offen abgestimmt.

 

Herr Küster wird einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.

 

Für den zweiten stellvertretenden Bürgermeister wird Herr Torsten Edlich vorgeschlagen.

 

Es wird offen abgestimmt.

 

Herr Edlich wird einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.