25.07.2024 - 7 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Witzin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do, 25.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katja Fregien-Blank
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Atrott stellt folgende Anträge:
§ 3 (5) – Fragestunde der Einwohner soll durch Grundstückseigentümer ergänzt werden
Herr Steinberg definiert den Begriff Einwohner. Hierin sind Grundstückseigentümer, die nicht in der Gemeinde gemeldet sind, enthalten.
Des Weiteren sollen Fragen auch zu Beschlussvorlagen zugelassen werden. Herr Steinberg erklärt hier, dass die Gemeindevertreter bei der Beschlussfassung nicht durch anderer Meinungen beeinflusst werden sollen. Vorschlag: Im Einzelfall soll die Gemeindevertretung durch einfache Mehrheit entscheiden.
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu.
§ 5 (4) die Sitzungen des Hauptausschusses sollen öffentlich sein.
Herr Steinberg erläutert, warum die Sitzungen nichtöffentlich stattfinden sollen.
Nach kurzer Diskussion wird dieser Antrag zurückgezogen.
§ 5 Abs. (3) 3. Soll komplett gestrichen und durch die Gemeindevertretung entschieden werden.
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu.
§ 7 (1) 1. Die Wertgrenze für einmalige Leistungen sollen von 1.000 auf 500 € herabgesetzt werden.
Herr Steinberg nimmt hier Bezug auf die gestiegenen Preise und weist darauf hin, dass dann für jegliche Entscheidungen der Hauptausschuss tagen müsste. Auch der Vorschlag von Herrn Atrott, den Bürgermeister und die beiden Stellvertreter gemeinsam entscheiden zu lassen, hält Herr Steinberg für schwierig.
Der Antrag wird daher zunächst zurückgenommen. Es soll sich nochmal beraten werden.
§ 10 (5) soll um die Schautafel am Mehrzweckgebäude, Gartensteig 2, erweitert werden.
Die Gemeinvertretung stimmt dem Antrag zu.
Herr Steinberg erläutert den neu aufgenommen § 9 – Beiräte.
Herr Hüller teilt mit, dass die Vorbereitungen für einen Jugendbeirat bereits abgeschlossen sind. Die Aufnahme des § 9 würde er daher begrüßen.
Die Mitgliederzahl beider Beiräte soll auf 4 – 8 Mitglieder geändert werden.
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag zu.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die gesetzliche Veränderung der Kommunalverfassung MV mit Bekanntgabe vom 16. Mai 2024 sowie der Entschädigungsverordnung MV muss die Hauptsatzung neu gefasst werden. Wesentliche Veränderungen sind hierbei die Regelungen zur Teilnahme an Sitzungen mittels Bild- und Tonübertragung sowie die Höhe der Entschädigung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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321,7 kB
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