17.07.2024 - 4 Wahl des ersten und zweiten Stellvertreters der...

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Wortprotokoll

Gemäß § 28 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Die Wahl erfolgt in zwei Wahlgängen.

 

Frau Buddenhagen schlägt Herrn Sören Bork als 1. stellv. Bürgermeister vor. Keine weiteren Vorschläge.

 

Es wird offen abgestimmt.

 

Herr Bork wird einstimmig zum 1. stellv. Bürgermeister gewählt. Er nimmt die Wahl an.

 

Für den 2. stellv. Bürgermeister wird Herr Erwin Gramkow vorgeschlagen. Auch hier gibt es keine weiteren Vorschläge.

 

Es wird offen abgestimmt.

 

Herr Gramkow wird einstimmig zum 2. stellv. Bürgermeister gewählt. Er nimmt die Wahl an.

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