22.07.2024 - 7 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kobrow

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Siré schlägt vor, im § 3 Abs.(5) die Gemeindeangelegenheiten genauer zu bezeichnen und den Abs. 5 folgendermaßen zu formulieren (ergänzen):

 

§ 3 Rechte der Einwohner

 

(5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Tätigkeiten und Sachstände in Bezugnahme auf wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kobrow.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

Änderung (rot):

 

§ 3 Rechte der Einwohner

 

(5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Tätigkeiten und Sachstände in Bezugnahme auf wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Änderungsantrag und der vorliegenden Hauptsatzung zu.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die gesetzliche Veränderung der Kommunalverfassung MV mit Bekanntgabe vom 16. Mai 2024 sowie der Entschädigungsverordnung MV muss die Hauptsatzung neu gefasst werden. Wesentliche Veränderungen sind hierbei die Regelungen zur Teilnahme an Sitzungen mittels Bild- und Tonübertragung sowie die Höhe der Entschädigung.

 

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Anlagen zur Vorlage