24.07.2024 - 6 Beratung zum 1. Nachtragshaushalt 2024

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Taubenheim bittet um Erläuterungen zum neuen Entwurf des 1. Nachtragshaushalt 2024 und Beantwortung der offenen Fragen.

Frau Ohms erläutert, dass es bereits einen Haushalt für das Jahr 2024 gibt. Dieser wurde Ende 2022 beschlossen. Erforderlich für einen Nachtragshaushalt sind Veränderungen im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt. Frau Ohms erklärt die vorgenommenen Änderungen am vorliegenden Entwurf.

 

Herr Taubenheim beginnt mit dem Finanzhaushalt und deren Investitionen. Frau Ohms weist darauf hin, dass z.B. der T6 bereits in der Doppelhaushaltsplanung 2024 vorgesehen war und diese Investition nicht im Nachtrag aufgenommen wurde. Einige Maßnahme sind bereits begonnen und werden mit dem Nachtrag geheilt.

Herr Taubenheim geht alle Investitionen laut Investitionsprogramm Punkt für Punkt durch:

Viele Maßnahme (z.B. Ankauf Grundstücke, Monitore Bürgerbüro und Postgebäude, Museum, Neubau Kita, Gartenhaus, Bauwagen sowie Parkscheinautomat) sind bereits erledigt.

Zu erörtern und zu prüfen sind folgende Maßnahmen:

- Gerätewagen für die FFW: Herr Taubenheim fragt, ob er wirklich notwendig ist in 2024

Anmerkung der Verwaltung: Ist bereits angeschafft, die Investition muss durch Nachtrag geheilt werden

 

- Geschirrspüler Kita:  neu im Nachtrag aufgenommen, da ständig hohe Reparaturen anfallen. Eine Neuanschaffung ist wirtschaftlicher und wird durch Entgeltverhandlungen refinanziert.

 

- Bewegungspark: Erhöhung im Nachtrag

 

- Volleyballfeld: Frau Ohms erläutert, dass es hierzu eine Spende gibt, die der SV noch bei der Stadt einzahlen muss

 

- Straßenbeleuchtung Gägelow: muss dringend gemacht werden, wurde im Nachtrag ohne Förderung eingeplant. Herr Taubenheim bittet um Prüfung Sternparkförderung von Leader – Frau Haese wird Herrn Karrasch dazu beauftragen, dies zu prüfen.

 

Weiterhin berichtet Herr Taubenheim zum Thema Stellenplan bzw. Änderungsliste Personal. Es ist nicht bzw. schwer erkennbar, welche Stellen sich geändert haben und welche neu dazugekommen sind. Fraglich ist, ob der Gerätewart unbedingt noch in 2024 eingestellt werden muss. Frau Haese erläutert, dass immer mehr Aufgaben vom Landkreis übertragen wurden u.a. die Errichtung von Wärmeinseln und Leuchttürmen. Frau Haese berichtet außerdem, dass die Eingruppierung für diese Stelle von der EG 8 auf die EG 7 reduziert wird. Diese Stelle ist umlagefähig und das Thema wurde vorab mehrfach den Bürgermeistern vorgestellt. Herr Taubenheim fragt, ob alle Bürgermeister damit einverstanden sind und ob es eine Erstattung von Lohnkosten seitens des Landkreises gibt, da es sich um eine übertragene Aufgabe handelt. Beides wird verneint von Frau Haese.

 

Herr Taubenheim möchte gern eine Stellenbeschreibung für die ausgewiesene Stelle haben. Es erfolgt eine rege Diskussion. Es wird sich darauf geeinigt, die Stelle des Gerätewartes erst mit der kommenden Haushaltsplanung 2025/2026 aufgenommen wird. Die Veränderungsliste geht Herr Taubenheim abteilungsweise durch. Offene Fragen dazu werden von Frau Haese beantwortet.

 

Weiterhin bittet Herr Taubenheim um eine Gegenüberstellung, welche Stellen neu dazugekommen sind und welche verändert wurden.

  

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000394&TOLFDNR=1005935&selfaction=print