13.09.2024 - 8.1 Beschluss für den Städtebaulichen Vertrag zur E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Blankenberg
- Datum:
- Fr, 13.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
Beschluss:
Korrektur zum §5 des Städtebaulichen Vertrages zur Entwicklung einer Wohnfläche am Strandweg im Ortsteil Blankenberg BV-565-2024:
Die äußere Erschließung ist durch die Gemeinde zu tragen.
Die äußere Erschließung ist vollständig durch den Investor zu tragen.
Die innere Erschließung wird durch den Investor beauftragt.
Die innere Erschließung wird vollständig durch den Investor durchgeführt und finanziert.
Eventuell anfallende Kosten für die Erschließung des Plangebietes u.a. mit Trinkwasser und Abwasser durch den Zweckverband Güstrow-Bützow-Sternberg sind vollständig durch den Investor zu tragen, eine Kostenbeteiligung der Gemeinde ist ausgeschlossen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenberg beschließt auf der heutigen Sitzung den Städtebaulichen Vertrag mit den Änderungen (siehe oben).
Der Bürgermeister der Gemeinde Blankenberg wird ermächtigt, den Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu unterzeichnen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Investor ist Eigentümer der Flächen am Strandweg in Blankenberg bzw. wird Eigentümer einer weiteren benachbarten Fläche. Auf dem Grundstück steht bereits ein illegal errichtetes Gebäude, welches bis heute leer steht.
Der Investor ist an die Gemeinde herangetreten u. beabsichtigt auf dem Gelände ein Wohnhaus zu errichten. Für die Schaffung von Baurecht ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens notwendig. Die Planungshoheit hat die Gemeinde Blankenberg u. schließt mit dem Investor einen Städtebaulichen Vertrag über die Erarbeitung der entsprechenden Bauleitplanung für die Entwicklung als Wohnbaufläche auf dem Gelände am Strandweg. Hierin wird unter anderem geregelt, dass der Gemeinde keine Kosten bei der Schaffung von Baurecht entstehen. Alle anfallenden Kosten für das Bauleitplanverfahren übernimmt der Investor.
Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages liegt diesem Beschluss als Anhang bei.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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264,2 kB
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