19.09.2024 - 7.1 Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau König – Amt für Finanzen – erläutert die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über

 

die Feststellung des Jahresabschlusses 2020.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 27.05.2024.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann. Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 liegt diesem Beschluss bei.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage