06.05.2025 - 7.4 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröder übergibt das Wort an seine Stellvertreterin Frau Siré. Sie verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.

Danach gibt sie das Wort wieder an Herrn Schröder zurück.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Kobrow

 

die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

Herr Olaf Schröder beteiligt sich nicht an der Abstimmung wegen Befangenheit.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kobrow am 03.04.2025.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000451&TOLFDNR=1008750&selfaction=print