05.12.2024 - 8.1 Gemeindegebietsänderung Flurneuordnung Blankenberg

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin stimmt der, gemäß Schreiben des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt - Westmecklenburg – vom 23.09.2024 und der in der beiliegenden Flurkarte dargestellten Gemeindegebietsänderung im Zuge des Flurneuordnungsverfahren „Blankenberg“ zwischen der Gemeinde Blankenberg und der Gemeinde Kloster Tempzin zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

Beschluss zurückgestellt

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Flurneuordnungsverfahren „Blankenberg“ wurde durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt - Westmecklenburg – mit Schreiben vom 23.09.2024 vorgeschlagen, die Gemeindegebietsgrenze zwischen der Gemarkung Kloster Tempzin und der Gemarkung Blankenberg neu zu setzen, damit zukünftig die Straße von Brüel bis Blankenberg inklusive Radweg als ein gemeinsames Flurstück ausgewiesen werden kann. Der gesamte Straßenkörper soll in diesem Bereich dann der Gemeinde Blankenberg zugeordnet werden.

 

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Anlagen zur Vorlage