16.12.2024 - 7.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Blankenberg
- Datum:
- Mo., 16.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach Rücksprache mit der Kämmerei sollen noch zusätzliche 20.000 Euro für die Möblierung des Gemeindehauses eingestellt werden.
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren gut gewirtschaftet. Trotzdem kann der Haushalt für 2027 voraussichtlich nicht ausgeglichen gestaltet werden.
Zur Erhöhung der Ausgaben tragen u.a. Faktoren bei, die durch die Gemeinde nicht beeinflussbar sind – Amts- und Kreisumlage, Schulkosten, Straßenbeleuchtung.
Die Sanierung des Gemeindehauses ist im Doppelhaushalt der größte Posten, welcher bewältigt werden muss.
Herr Voigt fragt nach dem Anlagevermögen. Dies ist nicht ausgewiesen.
Hinweis der Verwaltung: Das Anlagevermögen ist Bestandteil der Jahresrechnung und keine Pflichtanlage zum Haushalt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.