18.02.2025 - 8.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Pritz
- Datum:
- Di., 18.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Storch stellt hinsichtlich des falschen Planansatzes für das Feuerwehrauto einen Antrag auf Vertagung der Beschlussfassung.
Herr Neumann weist darauf hin, dass der Haushalt dringend beschlossen werden sollte, da die Gemeinde sonst nicht handlungsfähig ist.
Herr Steinberg ergänzt, dass zu jeder Zeit ein Nachtragshaushalt erstellt werden kann.
Abstimmung zum Antrag: 3 Zustimmungen und 3 Gegenstimmen.
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Es wird weiter rege zur Sache diskutiert.
Frau Kristen stellt einen Antrag auf Änderung der Haushaltssatzung. Der Planansatz von 280 T€ (S. 63 Nr. 25) soll für 2025 und 2026 zurückgesetzt werden auf die jährliche Rücklagenbildung in Höhe von 50 T€.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.