27.02.2025 - 8.2 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Roller erfragt die Grundsteuer C. Diese ist bis jetzt nicht verpflichtend und sollte erneut geprüft werden.

 

Herr Roller stellt den Antrag, den Absatz zur Grundsteuer C zu streichen.

Abstimmung: 5 dafür, 1 dagegen, keine Enthaltung

 

Der Absatz ist aus dem Haushaltsicherungskonzept zu streichen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf beschließt die Fortschreibung des

Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2025/2026.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

Beschluss ungeändert gefasst

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter und insbesondere mit wegfallender

dauerhafter Leistungsfähigkeit sind verpflichtet, vorrangig den Haushalt zu

konsolidieren. Grundlage dafür ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches

für die Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Wiedererlangung ihrer

dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit die konzeptionelle Grundlage

darstellt. Damit ist das Haushaltssicherungskonzept die übergeordnete Planungs- und

Handlungsvorgabe, mit dem die konkreten Vorstellungen zur finanziellen

Entwicklung verbindlich im Sinne einer Selbstbindung festgelegt werden. Diese

sind jährlich fortzuschreiben. Dabei ist der Finanzplanungszeittraum von 3

Vorausjahren möglichst nicht erheblich zu überschreiten.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000517&TOLFDNR=1007933&selfaction=print