27.02.2025 - 8.2 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf
- Datum:
- Do., 27.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jaqueline König
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Roller erfragt die Grundsteuer C. Diese ist bis jetzt nicht verpflichtend und sollte erneut geprüft werden.
Herr Roller stellt den Antrag, den Absatz zur Grundsteuer C zu streichen.
Abstimmung: 5 dafür, 1 dagegen, keine Enthaltung
Der Absatz ist aus dem Haushaltsicherungskonzept zu streichen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter und insbesondere mit wegfallender
dauerhafter Leistungsfähigkeit sind verpflichtet, vorrangig den Haushalt zu
konsolidieren. Grundlage dafür ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches
für die Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Wiedererlangung ihrer
dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit die konzeptionelle Grundlage
darstellt. Damit ist das Haushaltssicherungskonzept die übergeordnete Planungs- und
Handlungsvorgabe, mit dem die konkreten Vorstellungen zur finanziellen
Entwicklung verbindlich im Sinne einer Selbstbindung festgelegt werden. Diese
sind jährlich fortzuschreiben. Dabei ist der Finanzplanungszeittraum von 3
Vorausjahren möglichst nicht erheblich zu überschreiten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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796,8 kB
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