11.06.2025 - 8.1 Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Sternberg beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Sternberg über

 

             die Feststellung des Jahresabschlusses 2020.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

Der Beschluss wird ungeändert gefasst.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Sternberg am 23.04.2025.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage