24.09.2025 - 8.1 1. Nachtragshaushalt der Stadt Sternberg für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Taubenheim berichtet über die Beratung im Finanzausschuss. Die Gründe für den Nachtragshaushalt wurden bereits im Bericht der Bürgermeisterin benannt. Im Einzelnen handelt es sich um Investitionen im Bereich KITA – Erhöhung der Kosten, Museum - Eigenanteil, FFw – Reparaturkosten für TLF 3000 aufrgund von Lieferverzögerungen bei dem neuen Fahrzeug und andere kleinere Investitionen.

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

Beschlussvorlage ungeändert gefasst.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

 

  •             im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei   einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder

 

 

  •             bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder  Investitions-förderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs.3 Ziffer 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 T € nicht übersteigen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage